Private Equity, außerbörsliches Eigenkapital oder Beteiligungskapital, ist eine Form bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar sein muß.
Wir prüfen mit Ihrem Unternehmen die Alternativen an Kapitalgebern, in der Regel institutionelle Anleger / auf diese Beteiligungsform spezialisierte PEG, oder private Großinvestoren. Oder suchen für Ihr Unternehmen eine Beteiligungsmöglichkeit.
Darunter ist zu verstehen, dass die Beteiligung mit einem hohen Anteil an Fremdkapital realisiert wird. Selbst wenn die PEG starke finanzielle Eigenmittel aufweisen kann, wird sie bei einer Beteiligung weitgehend Fremdkapital heranziehen. Durch den geringen Einsatz von Eigenmitteln lässt sich eine hohe – für die PEG attraktive – Eigenkapitalrentabilität erzielen.
Vorraussetzung: Die Gesamtkapitalrentabilität muss höher sein als die Fremdkapitalzinsen und das Zielunternehmen muss einen ausreichend hohen freien Cashflow erwirtschaften, mit diesem die Verbindlichkeiten getilgt werden.
Hier werden etablierte Unternehmen oder Teile von ihnen durch das vorhandene Management übernommen. Da die einzelnen Manager im Normalfall nicht in der Lage sind, den Kaufpreis selbst aufzubringen, wenden sie sich an Private-Equity-Gesellschaften.
Diese werden dann direkt an dem Unternehmen beteiligt und sollten im Gesamtergebnis einen Vorteil darstellen. Industrieunternehmen und Versicherungsgesellschaften sind zunehmend auf diesem Gebiet tätig.
In Private-Equity-Fonds (PEG) investierende Banken, Versicherungen, Pensionskassen und vermögende Privatpersonen sind Private-Equity-Fonds eine Möglichkeit, sich am Kapitalmarkt zu betätigen, ohne im Verlustfall einzelner Investments finanziell in voller Höhe in Haftung genommen zu werden.
Würden sie als Investor direkt in die Targets investieren, hätten sie aufgrund des Eigenkapitalcharakters der Investition als Gesellschafter bei einem Misserfolg des Targets im äußersten Fall mit einem Verlust in voller Höhe des Investments zu rechnen.
Durch die Diversifikation (Investition in verschiedene Targets) der PEG wird das Verlustrisiko jedoch auf alle Investoren des Fonds verteilt, so dass bei Ausfall einer Investition nur der anteilige Verlust auf den einzelnen Investor entfällt, der zudem bei ansonsten positivem Verlauf der Investitionen der PEG durch Gewinne aus anderen Beteiligungen kompensiert wird.
Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz unterliegen alle Fonds nun der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).